Gewalt gegen Frauen
Geschrieben von Bernd Carstensen
17.09.2007
Informieren, aufklären, helfen und sanktionieren
Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert mehr politisches
und gesellschaftliches Handeln zum Schutz der Frau
Rheinbach, 16. September 2007
– Der Bund Deutscher Kriminalbeamter zeichnet in diesem Jahr die
gebürtige Türkin und eingebürgerte Deutsche, Serap Cileli,
für ihren leidenschaftlichen Kampf um die „Rechte der Frauen“
aus.
Serap Cileli: „Meine Worte
richten sich „weltweit“ an die Menschen und deren Weltbild,
die patriarchische Strukturen praktizieren. Ich werbe dafür, dass
die Frauen und Mädchen dieser Familien, das Recht über die
Selbstbestimmung bilden, es erkennen und ausleben.“
„Vor jeder Veränderung steht die Aufklärung.
Dem Umstand, dass in der Bundesrepublik junge Frauen gegen ihren Willen
beispielsweise zur Heirat oder auch zur Verschleierung gezwungen werden,
ihnen physische und psychische Gewalt angetan wird, muss mit breitem
gesellschaftlichem Zusammenhalt begegnet werden“, begründet
der BDK Bundesvorsitzende Klaus Jansen die folgenden Forderungen bzw.
Handlungsempfehlungen:
>
In der deutschen polizeilichen Aus- und Fortbildung muss ein Bewusstsein
für die Rolle der türkischen bzw. muslimischen Frau in Deutschland
und ihre mögliche besondere Opfersituation geschaffen werden.
> Spezielle
inhaltliche strafrechtliche Fortbildung der Polizeibeamten, welche Verhaltensweisen,
welche Tatbestände der typischen physischen bzw. psychischen Unterdrückung
der Frau erfüllen.
>
Information an türkische/muslimische Männer, dass eine mit
Tradition legitimierte, bezeichnete Handlung aus dem Herkunftsland in
der Bundesrepublik strafrechtlich verfolgt werden kann.
>
Thematisierung der Rolle der Frau in islamischen Gesellschaften im Schulunterricht.
>
Umfassende Informationsangebote an türkische Mädchen, bei
Opfersituationen die Hilfe der deutschen Polizei in Anspruch zu nehmen.
>
Bei betroffenen jungen Menschen und deren Familien Vertrauen in die
Objektivität der deutschen Polizeiarbeit schaffen.
>
Zusammenarbeit der Polizei mit Frauen-Selbsthilfeeinrichtungen fördern,
die sich speziell muslimischer Frauen annehmen (Frauenhäuser).
>
In der Bedrohungssituation ist nach Art des Zeugenschutzes eine Namensänderung
und Ausstattung mit neuen Ausweisdokumenten zuzulassen bzw. zu erleichtern.
>
Bei massiver psychischer oder physischer Gewalt seitens der Herkunftsfamilie
ist das Opfer nach Art des Zeugenschutzes zu schützen (Wohnortverlagerung,
Arbeitsplatzverlagerung, Kontaktabbruch, neue Lebenschancen an neuen,
für die Herkunftsfamilie unbekannten Orten).
>
Dem Opfer ist finanzielle und sächliche Hilfe zum Lebensunterhalt
zu gewähren.
>
Konsequente Reaktion der Justiz auf strafrechtlich relevantes Verhalten
wie z. Bsp. Verurteilungen zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung.
>
Prüfung von Strafverschärfungen bei physischer und psychischer
Gewalt gegen Frauen aus religiösen Gründen.
>
Ausweisung von Männern mit fremder Staatsangehörigkeit aus
gefahren abwehrenden Gründen, wenn die Bedrohung der muslimischen
Frau nachgewiesen wurde und der ausländerrechtliche Status dies
zulässt.
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